Klassenübersicht

Welche Führerschein-Klasse passt zu dir?

Hier findest du die wichtigsten Klassen, Mindestalter, Fahrzeuge und Standorte auf einen Blick. Die Ausbildung ist in Neumünster und Husberg verfügbar.

Tabelle

Führerschein-Klassen im Überblick

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Übersicht der Führerschein-Klassen mit Mindestalter, Fahrzeugen, eingeschlossenen Klassen, Pflichtausbildung und verfügbaren Standorten.
KlasseWofür?MindestalterPflichtausbildungAusbildungsfahrzeugEingeschlossenVerfügbar in
AutoKraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis zu acht Sitzplätzen außer Fahrer*in. Anhänger bis 750 kg sind möglich, schwerere Anhänger unter bestimmten Kombinationen ebenfalls.18 Jahre, BF17 ab 17 JahrenTheorie: 12 DS Grundstoff, bei Erweiterung 6 DS, plus 2 DS Zusatzstoff. Praxis: Übungsstunden nach Können plus 12 Sonderfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht.Cupra Formentor
AML
Moderne Klasse-B-AusbildungAusbildungsvariante der Klasse B mit Automatik-Ausbildung und Schaltkompetenz. Gut geeignet, wenn du modern und flexibel Auto fahren lernen möchtest.18 Jahre, BF17 ab 17 JahrenWie Klasse B. Für B197 zusätzlich mindestens 10 Schaltstunden à 45 Minuten und eine mindestens 15-minütige Schaltkompetenz-Fahrt.Cupra Formentor
AML
Anhänger-ErweiterungFahrzeugkombinationen aus Klasse-B-Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg, wenn die Kombination mehr als 3.500 kg und höchstens 4.250 kg zulässige Gesamtmasse hat.18 Jahre, BF17 ab 17 JahrenFahrerschulung ohne Prüfung: mindestens 7 Stunden, davon 2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden praktische Übungen und 1 Stunde Fahren im Verkehr.Cupra Formentor
Keine
Anhänger-FührerscheinKombinationen aus Klasse-B-Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.18 Jahre, BF17 ab 17 JahrenKeine zusätzliche Theorieprüfung. Praxis nach Können plus 5 Sonderfahrten: 3 Überland, 1 Autobahn und 1 Nachtfahrt.Cupra Formentor
Keine
Motorrad offenKrafträder, auch mit Beiwagen, über 50 ccm oder über 45 km/h sowie bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW.24 Jahre Direkteinstieg, 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz A2Theorie: 12 DS Grundstoff, bei Erweiterung 6 DS, plus 4 DS Zusatzstoff. Praxis: Übungsstunden nach Können plus 12 Sonderfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht.Motorrad nach Absprache
A2A1AM
Motorrad bis 35 kWKrafträder bis 35 kW, bei denen das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.18 JahreTheorie: 12 DS Grundstoff, bei Erweiterung 6 DS, plus 4 DS Zusatzstoff. Praxis: Übungsstunden nach Können plus 12 Sonderfahrten. Beim Aufstieg nach 2 Jahren A1 gelten Sonderregeln.Kawasaki Z 650 gedrosselt
A1AM
LeichtkraftradKrafträder bis 125 ccm und maximal 11 kW sowie bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.16 JahreTheorie: 12 DS Grundstoff, bei Erweiterung 6 DS, plus 4 DS Zusatzstoff. Praxis: Übungsstunden nach Können plus 12 Sonderfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht.CB 125 R
AM
125er-Erweiterung für Klasse BErweiterung für Inhaber*innen der Klasse B, um 125er-Leichtkrafträder im Inland fahren zu dürfen.Ab 25 Jahren mit Vorbesitz Klasse BFahrerschulung ohne Prüfung: mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten, davon 4 Theorie und 5 Praxis.CB 125 R
Keine
Roller und KleinkraftradZwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h und begrenzter Leistung bzw. Hubraum.15 JahreTheorie: 12 DS Grundstoff, bei Erweiterung 6 DS, plus 2 DS Zusatzstoff. Praxisstunden nach Können; gesetzliche Sonderfahrten sind für AM nicht vorgesehen.Kreidler Florett Roller
Keine
Mofa-PrüfbescheinigungFahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h und begrenztem Hubraum. Geeignet als erster Einstieg in die eigene Mobilität.15 JahrePrüfbescheinigung: mindestens 6 Doppelstunden Theorie und praktische Ausbildung, mindestens 1 Doppelstunde einzeln oder 2 Doppelstunden in der Gruppe.Thurbo Roller
Keine

Hinweis: DS bedeutet Doppelstunde à 90 Minuten. Sonderfahrten werden als Fahrstunden à 45 Minuten gerechnet. Normale Übungsstunden sind je nach Können unterschiedlich. Quelle: Fahrschüler-Ausbildungsordnung und Fahrerlaubnis-Verordnung.

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